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Airam
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« am: Juli 29, 2006, 14:02:18 » |
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Hallo! Ich hätte eine Frage: ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass jemand vom Tierschutzhaus Wien die Auskunft bekommen hätte, dass ab 1. Juni 2006 in Österreich die Käfighaltung für Kaninchen verboten sei. Stimmt das? Weiß da jemand mehr davon? Danke! Liebe Grüße Airam
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pobschi
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« Antworten #1 am: Juli 29, 2006, 15:22:31 » |
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REINE KÄFIGHALTUNG IST VERBOTEN! mit auslauf an dem bzw. den käfigen ist alles OK!
kopierte text:
3. Mindestanforderungen für die Haltung von Kleinnagern
3.1. Allgemeine Haltungsbedingungen:
(1) Den Tieren ist ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Nagetieren muss Nagematerial in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz, Ästen und dergleichen ständig zur Verfügung stehen.
(2) Die Käfige müssen rechteckig sein. Und je nach Tierart hinsichtlich ihrer Größe mindestens die in 3.2. bis 3.9. festgelegten Abmessungen aufweisen. Kaninchen (1,20m)
(3) Gitterkäfige müssen querverdrahtet sein und aus korrosionsbeständigem und nicht reflektierendem Material bestehen. Die Gitterweite muss so gewählt werden, dass ein hängen bleiben der darin lebenden Tiere ausgeschlossen ist.
(4) Glasbecken dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind. (betrifft degus etc.)
BGBl. II - Ausgegeben am 17. Dezember 2004 - Nr. 486 3 von 37
(5) Die Haltungseinrichtung muss dreidimensional strukturiert sein. Kleinnagern sind Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heißgebrühter Korkeiche anzubieten. Nagern muss Nagematerial in Form von Holz, Ästen und dergleichen immer zur Verfügung stehen.
(6) Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden. Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass der gesamte Boden gleichmäßig rutschsicher bedeckt ist. Das verwendete Material muss saugfähig und gesundheitlich unbedenklich sein.
(7) Katzenstreu darf nicht als Einstreu verwendet werden.
( 8 ) Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen, dass sie nicht verschmutzt werden können. Futter und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen.
(9) Futterheu ist in Heuraufen anzubieten.
(10) Für alle Heimtiere ist ein natürlicher Tag-/Nachtrhythmus einzuhalten.
(11) Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen jedenfalls ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen.
(12) Die Käfige sind in einer Mindesthöhe von 60 cm aufzustellen.
(13) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Meerschweinchen, zu halten.
Anmerkung der Wr. Tierschutzombudsstelle: Das Verbot betrifft die gemeinsame Haltung in einem Meerschweinchenkäfig (100x60x50). In einem Käfig dieser Größe dominiert das Kaninchen das Meerschweinchen derart, dass eine stressfreie Haltung des Meerschweinchens nicht möglich ist. Wenn die Unterbringung entsprechend großzügig gestaltet und strukturiert (Versteckmöglichkeit, etc.) ist, spricht nichts gegen eine gemeinsame Haltung.
wenn du ein tierfreund bist, dann informierst du dich gut über die haltung von kaninchen. hier handelt jeder nach einem bestimmten ablauf: wie du ja gehört hast, die nicht alleine gehlaten werden dürfen pro kaninchen +käfig= 2m² auslauf zu rechen, also sind schon minimum 4m².
unter haltung und ernährung - wird die jeder sicher gerne erklären, wie man seine tiere am artgerechtesten hält.
habe selbst vo rein paar tagen ein nin für meinen kastr. rammler aus vösendorf geholt. war kein problem - da einfach alles artgerecht ist. 3 uneinsichtige menschen gingen wieder erbost ohne kaninchen - es liegt nicht am tierschutzhaus sondern an den haltern!
grüße yvi
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 Die Unwissenheit ist der Wahrheit näher als das Vorurteil. (Lenin)
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Airam
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« Antworten #2 am: Juli 29, 2006, 17:14:29 » |
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Vielen Dank für den Text! Sind schon ein paar interessante Stellen drin, z.b. dass der Käfig auf 60cm erhöht stehen muss. Das mit artgerechter Haltung im Tierschutzhaus ist aber noch nicht so lange. Vor zwei Jahren war ich das letzte Mal dort, und da gab es einen Raum, in dem viele Ställe standen, in denen teilweise 2 Kaninchen zusammen drin waren. Die waren aber nicht besonders groß, vielleicht 1,5 m2. Hoffentlich hat sich das jetzt geändert. Liebe Grüße Airam
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pobschi
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« Antworten #3 am: Juli 29, 2006, 20:52:37 » |
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nein die buchten sind noch da, das tierheim ist voll überfüllt. sie mussten handelsübliche käfige übereinander reihen sicher so 3-4 stk. und dort saßen lauter kaninchen, die wissen schon nicht mehr wo hin damit. wenn die leute sich nur früher überlegen würden ob sie ein kaninchen wollen oder nicht.  es saßen auch 4 nins in transportboxen - hoffe, die haben noch wenigstens ein platz in einer bucht gefunden  ja ich finde auch den pkt gut, dass es verboten ist mit katzenstreu zu misten - das machen ja auch noch sehr viele leute. grüße
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 Die Unwissenheit ist der Wahrheit näher als das Vorurteil. (Lenin)
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Christina K.
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« Antworten #4 am: August 01, 2006, 13:21:28 » |
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Hallo,
das Tierschutzgesetz nimmt aber leider keiner ernst, ich finde nach wie vor Ninchen in 1 oder 0,70 Meter Ställen vor.
Aber es ist gut, dass das wenigstens erwähnt ist. Das mit dem Katzenstreu finde ich auch gut, nur dass mit der 60 cm Höhe ist meiner meinung nach unsinnig. Meine haben Zimmergehege, da steht die Unterschale am Boden, sie haben aber Häuschen, wo sie drauf springen können, aber den Käfig auf eine Erhöhung stellen, das finde ich unnötig, da sollte lieber ein Partner angesprochen werden.
LG
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Viele Bussis an meine Ninchen Stupsi, Blacky, Sternchen, Schlappi, an Pauli u. Charly, an Bunny u. Funny und an Snow u. Shadow; meine Meeris Tommy, Maxi, Happy, Lucky, Smoky, Mama, Baby; an die Ratten Remus,Mädi,Valentin,Silvester sowie alle Hamster u.Mäuse. In Gedenken an Hoppel, Feh u.alle anderen
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Sylvi
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« Antworten #5 am: August 01, 2006, 20:31:49 » |
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Steht ja drüber Mindestanforderungen für Kleinnager sind Kaninchen da sicher mit gemeint?
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pobschi
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« Antworten #6 am: August 02, 2006, 10:33:22 » |
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ja: danach wurden die einzelnen tiere aufgelistet. darum hab ich auch noch bei terras dazu geschrieben in klammer rennmäuse und bei kaninchen stand: siehe die auflistung und eben, dass sie nicht alleine od. mit meeri gehalten werden dürfen.
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Waldmops
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« Antworten #7 am: August 02, 2006, 12:15:34 » |
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Steht ja drüber Mindestanforderungen für Kleinnager sind Kaninchen da sicher mit gemeint?
Das Kaninchen zählt nicht zu den Nagetieren, es zählt zu den Hasentieren. Zumindest hier in Deutschland.
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Es gíbt nichts Gutes, außer man tut es!
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pobschi
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« Antworten #8 am: August 02, 2006, 12:17:49 » |
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ja kaninchen gehören zu den lagomorpha ist richtig, werden aber immer wieder unter kleinnager fälschlicher weise eingeordnet.
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Sylvi
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« Antworten #9 am: August 02, 2006, 16:58:29 » |
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Aber grade in Gesetzen kann man doch Wort für Wort alles auslegen, das is doch immer alles supergenau und dann einen so gravierenden Fehler? Ich bin da nicht so überzeugt von, ob sie da auch Kaninchen mit meinen...
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anne
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« Antworten #10 am: August 02, 2006, 19:29:35 » |
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Steht ja drüber Mindestanforderungen für Kleinnager sind Kaninchen da sicher mit gemeint?
Das Kaninchen zählt nicht zu den Nagetieren, es zählt zu den Hasentieren. Zumindest hier in Deutschland. hasen artigen wenn schon, denn schon...und kaninchen gelten weltweit als hasenartige.
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pobschi
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« Antworten #11 am: August 03, 2006, 09:53:20 » |
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bitte sylvi lies dir die seite selber durch http://www.archenoah.at/tierschutzgesetz.htmkleinnagergesetz ist punkt 3: kaninchen unterpunkt 3.7 sorry aber ich muss dich jetzt was fragen: ich weiß nicht, warum du mir nicht glaubst, dass die nins darunter sind?! bist du immer so ein zweifler? komm mir gerade vor als ob ich 8 wäre und nicht lesen könnt. apropo lagomorpha heißt hasenartige!
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 Die Unwissenheit ist der Wahrheit näher als das Vorurteil. (Lenin)
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Sylvi
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« Antworten #12 am: August 03, 2006, 10:43:45 » |
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3.7. Mindestanforderungen für die Haltung von Kaninchen (Oryctolagus):
siehe 1. Tierhaltungsverordnung
Und wo finde ich nun die 1. Tierhaltungsverordnung?
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Sylvi
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« Antworten #13 am: August 03, 2006, 10:54:21 » |
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Habs schon selbst gefunden... wens interessiert, dies hier steht zu Kaninchen drin. MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON KANINCHEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Jungtiere Tiere bis zur Geschlechtsreife 2. HALTUNGSANFORDERUNGEN 2.1. STALLEINRICHTUNG Trächtige Zuchthäsinnen müssen spätestens ab Mitte der Trächtigkeitsdauer bis zum Absetzen der Jungtiere Zugang zu einer abgedunkelten Nestkammer haben. Die Anzahl der Nestkammern muss mindestens der Anzahl der trächtigen weiblichen Tiere entsprechen. Die Tiere müssen die Nestkammern mit geeignetem Nestmaterial auspolstern können. Die Muttertiere müssen die Möglichkeit haben, sich vor ihren Jungen zurückziehen zu können. In nicht beheizbaren Räumen muss den Tieren Einstreu zur Verfügung stehen. Spalten-, Loch- oder Gitterböden müssen der Größe und dem Gewicht der Tiere angepasst sein. 2.2. BEWEGUNGSFREIHEIT Jungtiere bis 8 Wochen dürfen mit Ausnahme kranker oder verletzter Tiere nicht in Einzelhaltung gehalten werden. Mindestmaße für die Kaninchenhaltung: Jungtiere1 Zuchtkaninchen2 bis 1,5 kg über 1,5 kg bis 4,0 kg bis 5,5 kg über 5,5 kg Höhe3 40 cm 40 cm 50 cm 55 cm 60cm Bodenfläche4,5 650 cm2/Tier 1300 cm2/Tier 3500 cm2/Tier 5000 cm2/Tier 6500 cm2/Tier Zusatzfläche Nestkammer ---- ---- 1000 cm2/Tier 1000 cm2/Tier 1000 cm2/Tier 1 für Jungtiere gilt eine Mindestbodenfläche von 3000 cm2 2 gilt auch für Muttertiere mit Jungen 3 diese Höhe muss auf mindestens 35% der Bodenfläche vorhanden sein 4 erhöhte Flächen können mit eingerechnet werden, wenn sie sich mindestens 20,00 cm über der Bodenfläche befinden und ein ausgestrecktes Liegen der Tiere ermöglichen 5 Bei Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung müssen die Bodenflächen mindestens 60% dieser Werte betragen BGBl. II - Ausgegeben am 17. Dezember 2004 - Nr. 485 39 von 43 www.ris.bka.gv.atWobei ich mich jetzt frage, womit denn nun die reine Käfighaltung verboten wird, konkretes konnte ich dazu nicht finden.
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