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Autor Thema: Ärger über Beratung in Zoofachgeschäften!  (Gelesen 1410 mal)
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Barbara Zarfl
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« am: März 22, 2009, 05:48:07 »

 
Gestern übernahm ich je zwei Kaninchen und  zwei Meerschweinchen.
 
Die Tiere wurden zu zweit, je ein Meerschweinchenbock mit einem Kaninchenbock und eine Meerschweinchendame mit einer Kaninchendame in einem 63cm x 43cm Käfig gehalten. Dies auf einem Balkon, ungeschützt natürlich ohne Auslauf.
 
Die Kaninchen und Meerschweinchen sind zirka 1, 5 Jahre alt und wurden zusammen gekauft.
 
Der Zoofachhändler sagte ihnen dazumal, dass die "Zusammenstellung" der Tiere so ideal ist und auch die Käfiggröße passen würde!!??!!??



Es erschreckt und ärgert mich immer wieder.
Da gehen Interessenten die sich ein Tier zulegen möchten, extra in ein „Fachgeschäft“ für Tiere und werden dermaßen schlecht beraten, dass diese schlussendlich den Tieren unbewusst schaden!

Aber laut Gesetz ist die Käfighaltung in dieser Größe auch noch erlaubt!
Auszug VGT:
Das momentane Gesetz
Der gesetzliche Schutz für Kaninchen ist dramatisch schlecht. Nach der im Moment gültigen Anlage 9 der 1. Tierhaltungsverordnung des Tierschutzgesetzes dürfen Zuchthäsinnen zur Fleischgewinnung in Einzelkäfigen mit 2100 cm² Bodenfläche und 50 cm Höhe (auf mindestens 35% des Käfigs) gehalten werden. Ab Mitte der Trächtigkeitsdauer muss das schwangere Kaninchen auch Zugang zu einer Nestbox haben, ähnlich wie Nerze in den Nerzfarmen für die Pelzproduktion.
Masttieren bis 1,5 kg Körpergewicht müssen nur Käfige mit 390 cm² Bodenfläche pro Tier, und 40 cm Höhe auf mindestens 35 % des Käfigs, geboten werden. Bei Masttieren über 1,5 kg steigt die anzubietende Käfigbodenfläche pro Tier auf 780 cm². Zum Vergleich: eine A4-Seite hat eine Fläche von 624 cm². Einstreu ist nur vorgeschrieben, wenn der Stallraum nicht beheizbar ist.
Obwohl die Kaninchen heute einen so großen „Fankreis“ genießen, steckt dieses Haltungsgesetz  immer noch in der Steinzeit.

Da haben es die Meerschweinchen bereits viel besser laut Gesetz.
Warum dieser gravierende Unterschied? Nur weil man Kaninchen auch „essen“ kann, dürfen diese auch vom Gesetz her schlecht gehalten werden?
Meerschweinchen „könnte“ man ja eigentlich auch essen!
Da fehlt doch jegliche Logik!

Barbara Zarfl
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« Antworten #1 am: März 22, 2009, 17:17:53 »

Unfassbar,
also ich bin ein absoluter neuling in Sachen Kaninchen aber selbst wir haben für unsere zwei kleinen einen 140 x 70cm Käfig. Wir haben uns bewusst für Kaninchen von einem Züchter entschieden und jetzt sehe ich ja warum!!!
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Liebe Grüße Wonne
Marah
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« Antworten #2 am: März 22, 2009, 17:27:31 »

Hi,

leider sind "Züchter" oft auch nicht besser. Ich behaupte mal, dass es auch hier den meisten nur um den Profit geht. Sind dann eher Vermehrer als sonstwas...
140x70 ist viel zu klein und oft wird nicht kontrolliert wohin die Kaninchen eigentlich kommen und wie sie leben werden.
Darf ich fragen mit welchem Alter eure abgegeben werden? Oft ist nämlich auch das viel zu früh (bis zum Alter von 12 Wochen sollten die Kleinen eigentlich bei der Mama bleiben)

Haltungbedingungen von den Eltern, Gesundheitskontrolle etc pp sind meist auch nicht prikelnt

Ganz klar, sind die Zoohandlungen auch nicht besser.

Ich würde trotzdem weder noch in Erwägung ziehen, dazu gibt es viel zu viele Notfallkaninchen...

LG Marah
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Silence
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« Antworten #3 am: März 22, 2009, 17:31:53 »

Hi Marah,

also wir bekommen unsere mit 8 Wochen, ist das zu früh?
Haben eigentlich sehr viel Kontakt mit der Züchterin und schriebe oft mit ihr, erkundige mich wie es unseren beiden Babys geht und was sie so machen.

Sie fressen schon vollständig alleine.....

Oh jetz hab ich ein schlechtes gewissen klär mich auf!
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Liebe Grüße Wonne
Marah
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« Antworten #4 am: März 22, 2009, 17:35:53 »

Hi,

8 Wochen ist die Untergrenze würd ich sagen. Länger ist für die Ninchen eigentlich immer besser, dann haben sie mehr Zeit um ihr Sozialverhalten zu entwickeln und haben auch noch Kontakt zu Mama und Geschwistern ;-)

Hast du dir die Züchterin (bzw. ihre Tiere und die Haltung) mal vor Ort angeguckt?

LG Marah
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Nileka
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« Antworten #5 am: März 22, 2009, 17:36:54 »

Warum hast du denn die Tiere aus so einem Zoofachgeschäft gekauft? Da hocken doch jetzt die nächsten Verkaufsschlager drin.

Glaubst du durch den Kauf von Tieren änderst du was?
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Marah
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« Antworten #6 am: März 22, 2009, 17:41:13 »

Hi Nileka,

Zitat
Der Zoofachhändler sagte ihnen dazumal,[...]

ich glaub, das ging über eine dritte Person Wink
Also Zoo"fachhandel" verkauft an jemand und diese Leute haben die Tiere dann nach ner Zeit zu Barbara gebracht.

LG Marah
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Silence
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« Antworten #7 am: März 22, 2009, 17:42:09 »

@ Marah jaja die haben wir uns angeschaut.
Die Buben sind extra in großen Käfigen und die Mamas mit den kleinen in anderen großen Ställen.
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Liebe Grüße Wonne
Marah
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« Antworten #8 am: März 22, 2009, 17:46:19 »

schon wegen der einzeln sitzenden Jungs find ich das echt traurig Sad
geht halt nicht anders, ist mir schon klar. Bzw. als Züchter lässt sich das nicht anders bewerkstelligen.

Die 2qm Platz hat dort auch kein Kaninchen oder?
Was bekommen die Tiere zu fressen?

Bin eindeutig Züchtergegener, sorry...

LG Marah
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Nileka
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« Antworten #9 am: März 22, 2009, 17:49:50 »

Hi Nileka,

Zitat
Der Zoofachhändler sagte ihnen dazumal,[...]

ich glaub, das ging über eine dritte Person Wink
Also Zoo"fachhandel" verkauft an jemand und diese Leute haben die Tiere dann nach ner Zeit zu Barbara gebracht.

LG Marah

Achso, okay.

Wenn die Tiere wirklich in dem abgebildeten Käfig gehalten wurden, dann wurde doch sicher ne Anzeige gemacht oder? Ich mein da ist ja nichtmal Wasser drin. Auch den Zoofachhandel muss sich vom Vet.Amt Kontrollieren lassen.

Gruß Nina
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Marah
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« Antworten #10 am: März 22, 2009, 17:56:29 »

Wenn sie nur bei den vorherigen Besitzern so gehalten wurden und nicht schon im Zoogeschäft... :x
Berauschend viel Platz werden die auch im Laden nicht gehabt haben aber vielleicht grad so, dass es den Mindestanforderungen entspricht...
Dadrum was später mit den Tieren ist kümmert ja dann eh keinen mehr. Was mit den Tieren privat passiert verläuft sich ja sonstwo  motzki

Oder gibts in Ö eine mindestgröße für Käfige?

LG Marah
« Letzte Änderung: März 22, 2009, 17:58:15 von Marah » Gespeichert

Nileka
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« Antworten #11 am: März 22, 2009, 18:00:41 »

okay jetzt hab ichs auch verstanden..... Danke!
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Barbara Zarfl
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« Antworten #12 am: März 22, 2009, 21:28:48 »

Der Zoofachhändler handelt nach dem ÖSTERREICHISCHEM TIERSCHUTZGESETZ!!! motzki

Siehe:
Das momentane Gesetz
Der gesetzliche Schutz für Kaninchen ist dramatisch schlecht. Nach der im Moment gültigen Anlage 9 der 1. Tierhaltungsverordnung des Tierschutzgesetzes dürfen Zuchthäsinnen zur Fleischgewinnung in Einzelkäfigen mit 2100 cm² Bodenfläche und 50 cm Höhe (auf mindestens 35% des Käfigs) gehalten werden. Ab Mitte der Trächtigkeitsdauer muss das schwangere Kaninchen auch Zugang zu einer Nestbox haben, ähnlich wie Nerze in den Nerzfarmen für die Pelzproduktion.
Masttieren bis 1,5 kg Körpergewicht müssen nur Käfige mit 390 cm² Bodenfläche pro Tier, und 40 cm Höhe auf mindestens 35 % des Käfigs, geboten werden. Bei Masttieren über 1,5 kg steigt die anzubietende Käfigbodenfläche pro Tier auf 780 cm². Zum Vergleich: eine A4-Seite hat eine Fläche von 624 cm².


Da steht jeder "Kaninchenfreund" an!
Das ist es ja was mich so ärgert.
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fiby2008
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« Antworten #13 am: März 27, 2009, 17:17:19 »

also ich meine, selbst wenn ich von meeris und ninchen NULL AHNUNG habe, halte ich sie doch nicht so, allein mein menschenverstand sagt mir, dass man tiere SO nicht halten kann.  eek motzki
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martha
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« Antworten #14 am: März 27, 2009, 19:09:29 »

was ich auch nicht so ganz verstehen: es ist vor einiger zeit verbreitet worden, dass man goldfische nicht in einem runden kleinen glas halten soll (ist das wirklich zu klein???)
aber bei kaninchen und meeris ist das dann auch nichts anderes, wenn sie in so einem käfig hocken... wallbashhb wallbashhb wallbashhb
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