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Autor Thema: Urlaubsplatz anbieten!  (Gelesen 1142 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Raudi
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Mukelchen


« am: Januar 20, 2010, 12:53:21 »

Hallo,
ich nehme ja auch hinundwieder Kaninchen oder ähnliches bei mir auf und mache Urlaubsbetreuung.
Nun meine frage, wie handhabt ihr das ,wenn es ärger geben sollte?Mit dem Besitzer? Man weiß ja nie...
Weil wenn man was dafür nimmt, ist es ja "schwarzarbeit" und versichert ist man ja eh nicht...
Wie macht ihr das??
lg
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Torelynn
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« Antworten #1 am: Januar 20, 2010, 13:12:41 »

Unbedingt einen klaren Sittervertrag abschliessen - hab es auch 2mal ohne gemacht, das mach ich nie wieder.
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Shirley
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« Antworten #2 am: Januar 20, 2010, 13:13:19 »

Es gibt Sitterverträge, damit sicherst du dich ab.
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LG
Andrea
Flöckchen
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Somewhere over the rainbow...


« Antworten #3 am: Januar 20, 2010, 14:06:16 »

Ein Sittervertrag muss unbedingt sein.
Ansonsten kanns passieren das du auf Tierarztkosten oder so sitzen bleibst
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"Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen."
Raudi
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Mukelchen


« Antworten #4 am: Januar 20, 2010, 15:07:26 »

ja. den mache ich eh immer. aber wenn es trotzdem mal ärger gibt. und naja es ist halt schwazrarbeit und man ist ja auch gar nicht versichert...
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Wintersun
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« Antworten #5 am: Januar 20, 2010, 17:21:41 »

also in Ö hast du einen gewissen freibetrag...
oder bei uns gibts die möglichkeit mit dienstleistungsschecks...die sind gedacht für quasi einmalige kleine arbeiten im haus oder sowas...
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Steppenlemming
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Leckerlie Erfinderin ;-)


« Antworten #6 am: Januar 20, 2010, 18:03:28 »

Hi,
Schwarzarbeit ist es nicht, außer du machst das im großem Stil oder Hauptberuflich. Ein paar Mal im Jahr Urlaubsbetreuung kann man ja nichtmal als Hobby bezeichnen, das ist ein Gefallen. Wenn du mehr als Futterkosten verlangst, ist das ein Taschengeld dazu welches du bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung angibst.
In Ö gibts einen Freibetrag, ansonsten trägst du eben alles in die Steuererklärung ein und fertig.

Versichert bist du natürlich nicht, aber wozu auch? Wenn du beim Kaninchenfüttern hinfällst und dir ein Bein brichst, ist es ja unwichtig ob das bei den eigenen Fellnasen oder den Urlaubskaninchen passiert ist. Kranken7Unfallversichert bist du ja durch deinen Job/Elternmitversicherung und sonstiges sowieso.

Aber erkundige dich da einfach mal beim Finanzamt/Wirtschaftskammer welche für deinen Ort zuständig ist, die geben dir da gerne Auskunft.
lg
Sabrina

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Raudi
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Mukelchen


« Antworten #7 am: Januar 20, 2010, 18:54:41 »

Danke, dann weiß ich erstmal bescheid.

Ich hab mir nur dadrüber Gedanken gemacht, da ich ja letztens auf eine Katze aufgepasst habe und die dann gestorben war. Es war nicht meine Schuld, aber ich machte mir trotzdem Gedanken. Was ist wenn ich mal  ärger bekommen...
danke
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Steppenlemming
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Leckerlie Erfinderin ;-)


« Antworten #8 am: Januar 20, 2010, 23:39:02 »

das ist schlimm, aber dagegen hilft leider auch keine Versicherung
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