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Skadi
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« am: Januar 31, 2012, 11:52:12 » |
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Hallo Zusammen,
evtl. kann mir hier Jemand einen Tipp geben. Wir ziehen zum 01.03. um, zur Zeit wohnen wir in einem sehr haustierfeindlichen Haus. Vor gut zwei Wochen schauten sich Interessenten im Beisein der Vermieterin die Wohnung an. Gleich zu beginn der Besichtigung kam natürlich ein giftiger Kommentar der Vermieterin: Was stinkt denn hier so? Sind das die Hasen? Es kann nichts gestunken haben, da ich vorher extrem gelüftet hab und alles geputzt hab. Ich hab sogar die Kleinen für die Zeit der Besichtigung in ihre Käfige verbannt. Nun hatte ich einen "netten" Brief im Briefkasten. Sie verlangt von mir, dass ich umgehend ein Fachunternehmen veranlassen sofort die Wohnung von der "Geruchsbelästigung" zu befreien und Böden rauszureissen. Dass die Böden rauskommen ist eh klar, allerdings wohnen wir noch gut 3 Wochen hier. Desweiteren schreibt sie: Sollte sie die Wohnung nicht zum 01.03. neu vermieten können, so stellt sie mir dies in Rechnung. Sprich, wenn sie keinen Dummen findet der die Wohnung will (teuer!!!!!) bin ich schuld. Der Mietinteressent hat die Wohnung wohl nur wegen meiner Tiere nicht genommen, was ich einfach nur lächerlich finde. Ich vermute sie findet halt keinen und will sich nun auf meine Kosten bereichern., sprich die Kaution einheimsen. Eine absolute Frechheit in meinen Augen! Zumal im Mietvertrag drinsteht "Wohnung wird unrenoviert übergeben". Meine Frage nun: Kann sie verlangen, dass ich die Böden rausreisse während ich noch hier wohne nur um irgendwelche potentiellen Mietinteressenten rumzuführen? Oder soll ich am besten gleich einen Anwalt beauftragen?
Wäre super wenn sich hier Jemand mit dem Thema auskennt.
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Princess Lea
5 Space-Nins
Forumhase
  
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Beiträge: 1036
Bei uns keppelt nur einer - und das bin ICH!
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« Antworten #1 am: Januar 31, 2012, 11:57:22 » |
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 ... ich würde vorschlagen, du wendest dich umgehend an den konsumentenschutz
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Liebe Grüße von Andrea & Günter & Lea & Luke & Padmè & Mara & Vader aus dem www.kaninchenbau.at Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt. (Mahatma Gandhi)
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schnellehexi2
Sklave von 2 ninis
Aktives Kaninchenhilfe-Mitglied
Offline
Beiträge: 1831
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« Antworten #2 am: Januar 31, 2012, 11:59:29 » |
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und acuh an den Mieterschutzbund das ist NICHT richtig sondern vertragsbruch
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Polly09
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« Antworten #3 am: Januar 31, 2012, 12:13:32 » |
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Kaninchenhaltung kann nicht verboten werden, und wenn du die Wohnung im nicht renovierten Zustand bekommen hast, brauchst du auch nicht renovieren! Wenn die Tiere etwas kaputt gemacht haben, ist klar, aber ansonsten würde ich mich wehren. Es gibt doch bestimmt einen Mieterschutzbund bei dir in der Nähe. Die geben dir Auskunft. Auch wenn du nicht im Bund bist, kannst du dort für wenig Geld eintreten. Lass es ruhig angehen, die Vermieterin kann dir nichts! Du kannst dir natürlich auch eine Auskunft beim Anwalt holen, aber das würde ich erst, wenn sie dir an deine Kaution will, oder Regressansprüche stellt, weil sie wegen "Dir" keinen Nachmieter findet.... Ich wünsche dir viel Glück uns starke Nerven. Kenne solche Terrorvermieter und bin froh gekauft zu haben. 
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Skadi
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« Antworten #4 am: Januar 31, 2012, 13:01:32 » |
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Vielen Dank für die Tipps  Als ich die Wohnung übernommen habe waren weder Tapeten, noch gute Böden drin, also quasi im Rohbauzustand. Der Boden, den die Kaninchen ein wenig angenagt haben ist eh von mir und dieser wird beim Auszug entfernt, aber nicht vorher, so wie sie es verlangt. Ich vermute mal sie ist einfach nur sauer weil sie aufgrund des hohen Mietpreises nicht pünktlich zum 01.03. wen findet. Die tut immer so als wäre hier Alles aus Gold und hier würde die Schickeria wohnen. Das ist ein ganz normales Haus.....
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HexenMama
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« Antworten #5 am: Januar 31, 2012, 13:07:39 » |
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also ich würde zum Mieterschutzbund gehen und mich genau erkundigen aber nur wegen den Hasis kann sie dir nicht an kostet nichts
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Master Luke
5 Space-Nins
Aktives Kaninchenhilfe-Mitglied
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Beiträge: 1183
Nachtaktiv
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« Antworten #6 am: Januar 31, 2012, 13:36:40 » |
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Wenn Du noch nicht hast, eine Rechtsschutzversicherung abschliessen. 
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Polly09
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« Antworten #7 am: Januar 31, 2012, 13:57:06 » |
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Wenn Du noch nicht hast, eine Rechtsschutzversicherung abschliessen.  muss man aber mindestens 3 Monate drin sein, bevor sie einspringt. Und auch nicht irgendeine abschliessen. Ich habe so eine tolle, die in einer Erbsache "nur" die Auskunft bezahlt. Wenn es so wie eventuell bei mir zu einer Klage kommt, bezahlt sie noch nicht mal die Auskunft, da es weiter hinaus geht als nur Auskunft.
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Skadi
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« Antworten #8 am: Januar 31, 2012, 14:03:36 » |
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Ne Mietrechtsschutzversicherung hab ich. Die hab ich vor 5 Jahren abgeschlossen, gleich nachdem es den ersten Ärger mit der Dame gab  Die Olle wird sicherlich versuchen die Kaution einzubehalten, aber ohne mich! Es ist schon eine Frechheit von einem Mieter zu verlangen vor Ablauf des Mietverhältnisses die Bude zu renovieren damit die Gute dann auch schön pünktlich zum 01.03. wieder Miete einheimsen kann. Wer hier einzieht, der kann sich auf was gefasst machen. Wenn es irgendwelche Beanstandungen gibt, dann isse nie zur Stelle und einen Handwerksbetrieb nimmt se auch nie. Immer schwarz oder der Mann machts. Aber hauptsache nen dicken Mercedes Offroader fahren. Ich werde jetzt einfach mal nicht reagieren und abwarten, schließlich habe ich die Miete bis Ende Februar noch bezahlt. Zum Ende des Mietverhältnisses werde ich den Boden rausnehmen, wie sie das will und evtl. auch alle Tapeten abreissen. Waren ja keine drin als ich eingezogen bin. Es war ja auch ein gut gemeintes Angebot von mir die drinzulassen, aber wenn die mir so kommt, dann kann se gleich neu tapezieren. Wenn die Krieg will, den kann sie haben Das beste ist aber: Ich werde keine Besichtigungen mehr durchführen bis sie die Mängel beseitigt haben.....und im nächsten Satz: Sollte sich bis 29.02 kein Nachmieter finden, so werde ich die Wohnung nicht abnehmen und Ihnen die fehlende Mieteinnahme in Rechnung stellen, da ja nur durch mein Fehlverhalten (Kaninchen) keine Besichtigung möglich war. Manche leute sind einfach nur dreist und geldgierig.....widerlich sowas!
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Steppenlemming
9 kastr. Kaninchen (7m+2w)
Forumhase
  
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Beiträge: 4040
Leckerlie Erfinderin ;-)
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« Antworten #9 am: Januar 31, 2012, 14:15:53 » |
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sorry, aber die ist ja gestört ich hoffe, der Mieterschutzbund kann dir eindeutige Tipps geben und du mußt dich mit der nicht mehr lange rumschlagen
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9 Kaninchen (7m+2w) in 56m² Außenhaltung
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Nala85
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« Antworten #10 am: Januar 31, 2012, 18:23:57 » |
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Ich muss sagen ich hatte bei 3 Umzügen noch nie den Fall dass ich meine Wohnung vor dem Auszug bereits herzeigen muss. Ich bin umgezogen und etwa 1 Woche später gabs Wohnungsübergabe und dann musste alles passen, was nicht passt wird von der Kaution abgezogen. Wann habt ihr Wohnungsübergabe? Ich denk mal erst dann muss alles fertig sein.
edit: Steht in deinem Vertrag drin dass du haftest wenn kein Nachmieter vorhanden ist? Kann ich mir bei gott nicht vorstellen
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---------------------------------------------- Man sieht nur mit dem Herzen gut!
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Skadi
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« Antworten #11 am: Januar 31, 2012, 19:02:01 » |
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Es geht ja nicht um die Übergabe, sondern um eventuelle Wohnungsinteressenten. Und die muss ich ja reinlassen.
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Zippora
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« Antworten #13 am: Januar 31, 2012, 19:25:05 » |
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man kann nur dann für einen mietentgang (in deinem fall ab 01.03.) zur zahlung heran gezogen werden, wenn eine im mietvertrag vereinbarte kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
als beispiel angenommen, du hast eine 3-monatige kündigungsfrist, die erst mir 01.05. auslaufen würde, dann müsstest du die miete für märz und april noch begleichen, wenn ab 01.03. kein neuer mieter gefunden wird.
anonsten ist es üblich (was steht im mietvertrag??), dass die wohnung in dem zustand an der vermieter zurück gegeben wird, wie sie übernommen wurde. war sie frisch ausgemalt, muss sie es bei der übergabe auch sein und alle von euch vorgenommenen änderungen müssen rückgängig gemacht werden
LG, Monika
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Monika, Daisy, Romeo und Julia grüßen euch! Zippora + 10.08.2010, Moses + 17.06.2011 und Farid + 02.09.2011 immer in meinem Herzen 
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Skadi
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« Antworten #14 am: Januar 31, 2012, 20:44:22 » |
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nene alles fristgerecht gekündigt. Bis zu unserem Auszug ist auch Alles wieder im "alten" Zustand. Wir haben dafür ja extra ne Woche eingeplant. Sie will aber, dass wir für eventuelle Besichtigungen schon jetzt renovieren, da sie sonst keine Interessenten mehr einladen will. Aufgrund der UNMÄGLICHEN Geruchsbelästigung. Angeblich würde es wegen den Kaninchen in der ganzen Wohnung nach Pipi riechen und die Leute haben die deswegen nicht genommen. Was nicht stimmt. Es duftet nur nach Heu! Und nun schreibt sie, wenn sie die Wohnung wegen meinen Tieren nicht zum 01.03. vermieten kann (angeblich unhaltbare Zustände) muss ich die Mietausfälle ab März übernehmen. Sie gibt quasi mir die Schuld, dass keiner die Wohnung will und läd auch keinen zur Besichtigung ein bis die Tiere weg sind und somit auch die angebliche Geruchsbelästigung..... Sie meinte ich solle halt ein Fachunternehmen zur Beseitiigung dieser Gerüche bestellen und den Boden schon jetzt rausreissen. Dann würden meine Mäuse quasi auf Beton laufen. Komische Logik, da die Kaninchen dann immernoch da sind. Die sucht nur nen Grund, will auch kein Geld verzichten und hasst Tiere. Wir haben das letzte mal alles supersauber gemacht, obwohl hier viel Kram wegen dem Umzug rumsteht, also Kisten etc. Die kleinen Schatzis waren sogar im Käfig. 20 Minuten waren die hier drin und nun schreibt sie, sie habe wegen der Geruchsbelästigung fluchtartig die Bude verlassen.
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